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Miet-und Wohneigentumsrecht
Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist einer der Eckpfeiler unserer immobilien- und wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei.
Seit Jahren beraten wir unsere Mandanten erfolgreich in sämtlichen mietrechtlichen Angelegenheiten. Wir vertreten vorrangig die Interessen von Vermietern und einer Vielzahl von Hausverwaltungen, aber auch von Unternehmen und Privatpersonen, die als Mieter für sich oder ihre Unternehmen Mieträume angemietet haben.
Unser Leistungsspektrum umfasst u. a.:
Fertigung, Prüfung und Kündigung von Mietverträgen
Beratung, Prüfung und Gestaltung von Mieterhöhungsverlangen, Aufhebungsvereinbarungen,
Modernisierungs- und Instandsetzungsankündigungen
Beratung bei Mängeln der Mietsache, Durchführung von Schönheitsreparaturen,
Mietminderungen und Schadensersatz
Vertretung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen
Im Wohnungseigentumsrecht zählen Wohnungseigentümergemeinschaften, einzelne Eigentümer und Verwalter zu unseren Mandanten.
Da es bereits bei der Teilung von Grundstücken zum Zwecke des Verkaufs von Eigentumswohnungen, dem Kauf von Eigentumswohnungen sowie beim Neubau von Wohnanlagen zu vielfältigen Problemen kommen kann, beraten und vertreten wir Sie auch auf diesem Rechtsgebiet umfassend und bieten interessengerechte und wirtschaftlich vorteilhafte Lösungen.
Zu unseren Tätigkeitsfeldern zählen u. a. folgende Teilbereiche:
Beratung bei der Teilung von Grundstücken oder beim Kauf einzelner Wohnungen
Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Fragen der Instandsetzung und -haltung
des Gemeinschaftseigentums
Prüfung der Nutzungsrechts- und Kostentragungsregelungen in der Gemeinschaft
Durchsetzung von Forderungen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich
Abwehr oder Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen
Vorbereitung der Beschlussfassungen und Mitwirkung an WEG-Versammlungen
gerichtliche Vertretung in WEG-Verfahren.
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