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Kapitalanlagerecht

Eine weiteres von unserer Kanzlei bearbeitetes Rechtsgebiet stellt das Kapitalanlagerecht dar. Wir beraten und vertreten sowohl Kapitalanlegern als auch Initiatoren von Kapitalanlagen. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Anzahl der Verfahren im Kapitalanlagerecht in den letzten Jahren rasant zugenommen hat. Gründe hierfür sind vor allem die sich schnell ändernden Angebote, Beratungsfehler und die sich in der Rechtsprechung abzeichnende strengere Beurteilung von Fehlberatungsleistungen.

Wir unterstützen, beraten und vertreten Sie in folgenden Leistungsbereichen:

aufzaehlung  Immobilienanlagerecht (Immobilienfonds, Direktimmobilienanlagen)

aufzaehlung  Gescheiterte Immobilien(fonds)anlagen, sonstige gescheiterte Fondsanlagen

aufzaehlung  Sanierung von Immobilienfonds

aufzaehlung  Anleihen, Inhaberschuldverschreibungen

aufzaehlung  Publikums- und Spezialfonds, insbesondere in den Bereichen Erneuerbare Energien,
    Schiffs- und Flugzeugfinanzierung

aufzaehlung  Finanztermingeschäfte und Wertpapieranlage

aufzaehlung  Beratungs- und Vermittlerhaftung

aufzaehlung  Kapitalanlagen am "grauen" Kapitalmarkt

aufzaehlung  Vermögensverwaltungsrecht

aufzaehlung  individuelle und institutionelle Vermögensverwaltung

 
     
 
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