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Stiftungs- & Erbrecht
Personen, die beabsichtigen, ihr Vermögen in eine Stiftung zu geben, möchten für die Gesellschaft und die Nachwelt bleibende Werte schaffen. Durch die unlängst geänderte Gesetzeslage ist die Stiftung aber auch unter steuerlichen Gesichtspunkten attraktiv geworden.
Da die Möglichkeiten der Ausgestaltung einer Stiftung vielfältig sind, tragen wir mit unserer Beratung dazu bei, dass der vom Mandanten verfolgte Stiftungszweck auch unter Berücksichtigung erbrechtlicher und steuerrechtlicher Aspekte optimal und dauerhaft umgesetzt wird und dennoch die individuelle Handschrift des Stifters trägt.
Dabei bilden folgende Bereiche den Schwerpunkt unserer Tätigkeit:
Umfassende Beratung bei der Gründung von Stiftungen bezüglich ihrer Ausgestaltung und Rechtsform
Fertigung von Stiftungssatzungen
Beratung von Stiftungsvorständen und Kuratorien
Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Forderungen und Ansprüchen
Gegenstand unseres Tätigkeitsspektrum im Bereich des Erbrechts sind u.a.:
Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
Beratung zur gesetzlichen Erbfolge
Bewahrung von gesetzlich geschützten Mindestrechten, insbesondere bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei der Geltendmachung von Erbansprüchen |