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Privates Bau-und Architektenrecht
Das private Bau- und Architektenrecht stellt einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit dar. Bundesweit vertreten wir auf diesem Gebiet Bauherren und Bauunternehmer, Bauträger, Generalüber- oder -unternehmer sowie Architekten, Ingenieure und Sonderfachleute in allen relevanten Belangen.
Unser Leistungsbereich umfasst hierbei u. a.:
baubegleitende Rechtsberatung von Auftraggeber oder Auftragnehmer von der Planungsphase
bis zum Ende der Gewährleistungszeit
Prüfung und Gestaltung von Bauträger-, Architekten- Ingenieur- oder Nachunternehmerverträgen
Gestaltung von Sicherungsvereinbarungen, Gewährleistungen,
Bürgschaften und Garantien für alle Arten von Bau- und Ingenieurprojekten
Durchsetzung und Überprüfung von Vergütungsansprüchen
Vertretung vor Gerichten und alternativen Streitbeilegungsformen wie Schiedsgerichten und Mediationen
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