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 Privates Bau-und Architektenrecht

Das private Bau- und Architektenrecht stellt einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit dar. Bundesweit vertreten wir auf diesem Gebiet Bauherren und Bauunternehmer, Bauträger, Generalüber- oder -unternehmer sowie Architekten, Ingenieure und Sonderfachleute in allen relevanten Belangen.

Unser Leistungsbereich umfasst hierbei u. a.:

aufzaehlung  baubegleitende Rechtsberatung von Auftraggeber oder Auftragnehmer von der Planungsphase
    bis zum Ende der Gewährleistungszeit

aufzaehlung  Prüfung und Gestaltung von Bauträger-, Architekten- Ingenieur- oder Nachunternehmerverträgen

aufzaehlung  Gestaltung von Sicherungsvereinbarungen, Gewährleistungen,
    Bürgschaften und Garantien für alle Arten von Bau- und Ingenieurprojekten

aufzaehlung  Durchsetzung und Überprüfung von Vergütungsansprüchen

aufzaehlung  Vertretung vor Gerichten und alternativen Streitbeilegungsformen wie Schiedsgerichten und Mediationen

 
     
 
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